Räum- und Streupflicht des Vermieters bei Schnee und Eisglätte
News vom 14.12.2022
Grundstückseigentümer sind aus dem Mietvertrag heraus verpflichtet, Zugänge zum Objekt und Verbindungen zum öffentlichen Straßenraum begehbar zu halten. Die Pflicht des Vermieters erstreckt sich allerdings grundsätzlich nicht auf Wege der Gemeinde und kann auch auf die Mietparteien übertragen werden.
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